Südafrika
Klimatabelle Kapstadt
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
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Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
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Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Klimatabelle Johannesburg
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
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Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Klimatabelle Kruger Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
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Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
WETTER & KLIMA
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa. Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde. Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
WÄHRUNG
1 Südafrikanischer Rand (ZAR) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 15,15 ZAR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Stand: 23.10.2020 (Unverändert gültig seit: 23.10.2020)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika war bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bildeten die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Länder weltweit in COVID-19-Risikostufen eingeteilt. Deutschland findet sich seit 19. Oktober 2020 auf der Liste der sog. high-risk-countries. Es gelten Einreisebeschränkungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Reisenden, für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in high-risk-countries aufgehalten haben. Sie dürfen nicht zum Zweck des Tourismus (leisure travel) einreisen.
Die Umsetzung der neuen Einreisebestimmungen ist weitgehend noch unklar. Personen, die sich die letzten 10 Tage in Deutschland oder einem anderen high-risk-country aufgehalten haben und zu Tourismus-Zwecken einreisen möchten (auch wenn die Buchung noch unter der Einstufung Deutschlands als medium-risk-country erfolgte), müssen damit rechnen, entsprechend der neuen Bestimmungen ab sofort bei der Einreise zurückgewiesen zu werden.
Die Einreise aus Deutschland ist momentan nur erlaubt im Falle von:
- Geschäftsreisen
- Reisen von Inhabern sog. critical skills visa
- Reisen von Inhabern von Investorenvisa
- Reisen von Personen mit internationalen Verpflichtungen aus Sport, Kunst, Kultur und Wissenschaft
- Reisen von Besuchern, die sich drei Monate oder länger in Südafrika aufhalten wollen (unabhängig vom Reisezweck)
Inhaber von gültigen langfristigen Visa sowie „permanent residents“ von Südafrika sollen keine ausdrückliche Genehmigung zur Wiedereinreise in den oben genannten Fällen benötigen, müssen den Aufenthaltszweck bei Einreise aber belegen können.
Neuanträge für langfristige Visa werden von den südafrikanischen Auslandsvertretungen bearbeitet.
Alle anderen Personen, die in den oben genannten Konstellationen aus high-risk-countries nach Südafrika einreisen möchten, müssen dies per E-Mail beim Department of Home Affairs beantragen und eine Passkopie (sowie –falls zutreffend- Visumskopie), Nachweise zu Reiseverlauf, Geschäfts/Aufenthaltszweck in Südafrika sowie einen Beleg zur gebuchten oder geplanten Beherbergung in Südafrika beifügen.
Über die Dauer der Bearbeitung solcher Anträge liegen keine hinreichenden Erfahrungswerte vor. Es muss angesichts weiter hohen und zunehmenden Antragsvolumens davon ausgegangen werden, dass Anträge nicht zeitnah bearbeitet und beantwortet werden.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19 PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72h sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung/Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne COVID-19 PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich –auch bei Vorliegen eines negativen Tests- ebenfalls in Quarantäne begeben, bis ein COVID-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Alle Reisenden müssen zudem zwingend die mobile APP „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunfts-/Adressnachweis vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit mit reduziertem Angebot wieder an. Der Zug-, Bus- und Inlandsflugverkehr findet statt. Die Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt. Die Hygieneregeln werden bei Bustransporten nicht lückenlos eingehalten.
Beschränkungen im Land
Von Mitternacht bis 4 Uhr morgens besteht eine Ausgangssperre. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings von beschränkenden Hygieneregeln beeinträchtigt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besuchern von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und sie müssen sich die Hände desinfizieren. Als Abstandsregel gelten 1,5 m einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. Transportwesen).
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
- Installieren Sie die mobile App “COVID Alert South Africa”.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder Whatsapp (0600 12 3456) in Verbindung.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ab November 2019 nur noch ein gültiges Reisedokument, auch wenn sie nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Minderjährige in Begleitung Erwachsener reisen, welche nicht ihre biologischen Eltern sind.
Alleinreisende Minderjährige benötigen weiterhin ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Zudem wird eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten, die Angabe der Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Südafrikanische Minderjährige müssen, auch in Begleitung beider Elternteile, weitere unterstützende Dokumente mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung für den geplanten Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen. Es muss ein Weiter,- oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik